Zulassungsvoraussetzungen
Laut §5 der Bremer Verordnung über die Fachschule für Technik wird zur staatlichen Technikerprüfung zugelassen, wer
1. Möglichkeit:
- den mittleren Abschluss
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule
- eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige* Berufsausbildung
- eine einschlägige* Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
nachweisen kann oder
2. Möglichkeit:
- den mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule
- eine einschlägige* Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
nachweisen kann.
Der Nachweis über die einschlägige berufliche Tätigkeit muss erst bei Zulassung zur staatlichen Prüfung vorgelegt werden.
*Welche Berufe als einschlägig für die einzelnen Fachrichtungen anzusehen sind, wird durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft bestimmt. Gleiches gilt für die Beurteilung, ob eine Berufstätigkeit einschlägig ist. Generell gilt, dass ein technischer Schwerpunkt deutlich erkennbar sein muss.
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Aussagen erfolgreicher Absolventen
„Der Lehrgang kombiniert Fernstudium und Präsenzunterricht. So konnte ich Studium und Beruf optimal vereinbaren. Auch als ich beruflich insgesamt acht Monate im Ausland war. Geholfen haben mir auch die Dozenten, die jederzeit für Fragen da waren.“
Tuncay Güngörmez
Staatlich geprüfter Mechatroniktechniker
„Als ausgebildeter Industriemechaniker bin ich sehr an Technik interessiert. Am PFFH-Technikum konnte ich mich neben meinem Job weiterbilden. Die Kombination aus Fernstudium und Präsenzphasen, der gute Kontakt zu Dozenten und Mitstudierenden sowie die tolle Unterstützung haben mich sehr motiviert.“
Janek Weywer
Staatlich geprüfter Maschinentechniker
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